1. AGB-Allgemeines1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichungen vereinbart haben.
1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen über Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für Leistungen.
2. AGB Lieferfrist2.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
2.2 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.
2.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen auf Seiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, wie höhere Gewalt, Brand, Arbeitskonflikte, Verzögerung der Zollabfertigung, Behinderung der Verkehrswege usw., so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährleistet. Unerheblich ist dabei, ob diese Zustände bei uns oder bei einem unserer Subunternehmer eintreten.
3. AGB Lieferung und Annahme3.1 Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wird. Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. So weit der Käufer keine bestimmte Form des Transportes wählt, sind wir berechtigt, nach billigem Ermessen den Versandweg und die Versandart zu bestimmen und den Spediteur und Frachtführer auszusuchen. Wir sind nicht verpflichtet, die billigste Verfrachtung zu wählen.
3.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
3.3 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten.
4. AGB Lieferverzug4.1 Geringfügige Überschreitungen der Lieferfristen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm daraus Ansprüche welcher Art auch immer entstehen.
4.2 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer ent weder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Nachholung des Rücktritts vom Vertrag erklären. Im Falle von Sonderanfertigungen ist bei der Bemessung der Nachfrist entsprechend zu berücksichtigen, dass der Verkäufer bereits angearbeitete Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden kann.
4.3 Wurde die in Artikel 4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht eingehalten, so kann sich der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferter Waren und aller gelieferter Waren, die allein ohne die nicht gelieferten Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können, lossagen. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht, auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen und, insoweit der Lieferverzug durch grobes Verschulden des Verkäufers verursacht wurde, auf Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen, die er bis zur Auflösung des Vertrages und für dessen Durchführung machen musste und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
4.4 Andere als die in Artikel 2 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
4.5 Wir haften nicht für einen von uns unverschuldeten Lieferverzug unserer Vorlieferanten, für Lieferverzug aufgrund von Maschinenbruch, witterungsbedingtem Rohstoffausfall, allgemeiner Rohstoffknappheit, höherer Gewalt, Streik und ähnlichem. In diesen Fällen verzichtet der Käufer auf sein Rücktrittsrecht vom Vertrag und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus welchem Titel auch immer. Wir sind aber in diesen Fällen berechtigt, die Erfüllung entsprechend der eingetretenen Lieferbehinderung hinaus zu schieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
5. AGB Preis5.1 Alle durch den Verkäufer schriftlich und mündlich vereinbarten Preise mit dem Käufer, einschließlich der Preisangaben in unseren Print- und Online- unterlagen sind immer in € exkl. MwSt..
5.2 Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk des Verkäufers ohne Verpackung und ohne Verladung. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.
5.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zugunsten bzw. Zu Lasten des Käufers.
5.4 Bei Vertragsabschluß mit Offenlassung der Preise wird der am Tag der Lieferung geltende Verkaufspreis berechnet.
5.5 Preisänderungen müssen nicht extra bekannt gegeben werden und erhalten ihre Wirksamkeit unabhängig vom Zeitpunkt der Preislistenausgabe.
6. AGB Zahlung6.1 Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers abweichende Zahlungstermine vereinbart wurden, ist die Hälfte der Kaufsumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung zahlbar, der Rest bei Anzeige der Versandbereitschaft.
6.2 Wir sind berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
6.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
6.4 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen in Verzug, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und
a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen,
d) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 12% per anno verrechnen und den Ersatz aller gerichtlicher und/oder außergerichtlicher Kosten, die zur Einbringung der Leistung (Zahlung) des Käufers anfallen, verlangen (insbesondere auch allfällige Inkassospesen beispielsweise des Kreditschutzverbandes von 1870), oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Hat bei Ablauf der Nachfrist gemäß 6.4. der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann sich der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag lossagen. Der Käufer hat über Aufforderung des Verkäufers bereits gelieferte Waren dem Verkäufer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages machen musste. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Ware ist der Verkäufer berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hiefür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen.
6.6 Solche Zahlungsschwierigkeiten bzw. Zahlungsstörungen werden zwingend angenommen, wenn
a) Ein Kunde nach der zweiten Mahnung unserer Firma nicht fristgerecht die gesamte offene Forderung samt Zinsen und Spesen bezahlt;
b) von dritter Seite gegen den Kunden Exekution betrieben wird;
c) ein Konkurs- oder Ausgleichsantrag bei Gericht gestellt wurde; bzw. ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren bei Gericht anhängig ist:
d) der Kunde um ein außergerichtliches Moratorium ansucht.
6.7 In einem solchem Fall sind alle dem Kunden gewährten Sondervereinbarungen, wie Rabatte, Nachlässe, Ratenvereinbarungen bzw. Stundungen oder Vergütungen gegenstandslos und gelten als aufgehoben. Wir sind daher im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, den Preis vor Rabatt zu begehren. Dem Kunden fallen bei Zahlungsverzug neben den Verzugszinsen auch sämtliche anfallende Bearbeitungs- und Inkassospesen, sowie die Spesen des Einschreitens unsres Rechtsanwaltes zur Last. Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten, dem Kunden die angefallenen, notwendigen und zweckdienlichen Mahnspesen in Rechnung zu stellen.
6.8 Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer gehalten, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen.
6.9 Im Falle einer Veräußerung der Ware hat diese unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen. Der Käufer tritt schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe des dann noch ausstehenden Kaufpreises an den Verkäufer ab. Der Käufer ist verpflichtet, einerseits seine Abnehmer bei Weiterverkaufsabschluss von der Abtretung zu verständigen und andererseits Name und Anschrift seines Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderung gegen diesen dem Verkäufer sofort bekannt zu geben, dem das Recht zusteht, von der Abtretung jederzeit Gebrauch zu machen.
7. AGB Elektronische Rechnung7.1 Wir sind berechtigt, dem Kunden sämtliche Rechnungen auf elektronischen Wege an eine von ihm bekanntgegebene Emailadresse zu senden. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnungen.
7.2 Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass die elektronische Zusendung der Rechnungen per Email durch uns, ordnungsgemäß an die vom Kunden bekanntgegebene Emailadresse stattfinden kann und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an uns (Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Der Kunde hat eine Änderung der Emailadresse unverzüglich schriftlich und rechtsgültig unterfertigt (per Brief oder Fax) uns mitzuteilen. Zusendungen unserer Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Emailadresse gelten diesem als zugegangen, auch wenn der Kunde eine Änderung seiner Emailadresse uns nicht bekanntgegeben hat.
7.3 Wir haften nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhtes Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per Email resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnungen erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.
8. AGB Gewährleistung und Haftung8.1 Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass Warenlieferungen in vereinbarter Qualität und Güte erfolgen.
8.2 Der Käufer hat allfällige Mängel sofort bei Übernahme der Ware bzw. jedenfalls zum erstmöglichen Zeitpunkt, zudem derartige Mängel erkennbar werden, schriftlich und nach Art und Umfang detailliert zu rügen. Bei verpackter Ware gilt eine Reklamationsfrist von drei Tagen als vereinbart.
8.3 Auch im Falle von Mängelrügen bzw. Reklamationen ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
8.4 Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers setzen ordnungsgemäße Mängelrüge des Käufers gemäß Artikel 5.2 voraus, auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäß gerügten Mängeln wird vom Käufer ausdrücklich verzichtet und stehen derartige Ansprüche nicht zu.
8.5 Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung, insbesondere für die Kosten allfälliger Deckungskäufe, hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hierzu im Vorhinein seine schriftliche Zustimmung gegeben hat.
8.6 Für diejenigen Teile der Ware, die der Verkäufer von Unterlieferanten bezogen hat, haftet der Verkäufer nur im Rahmen der ihn selbst gegen Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
8.7 Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer dem Käufer keinen Schadenersatz zu leisten hat für Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden und für Gewinnentgang, sofern es sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, dass dem Verkäufer grobes Verschulden zur Last fällt. Eine Haftung des Verkäufers für Schäden aus der unsachgemäßen Verarbeitung oder dem ungeeigneten Einsatz der gelieferten Ware ist ausgeschlossen.
8.8 Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden sowie für Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.9 Allfällige Gewährleistungsansprüche sind am Sitz des Verkäufers zu erfüllen. Kosten für eine Demontage oder Montage von bereits montierten, mangelhaften Waren, deren Transport sowie alle sonst denkbaren Mangelfolgeschäden sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu ersetzen.
9. AGB Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort9.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige österreichische Gericht.
9.2 Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Abgeschlossene Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte ihrer Bedingung wirksam. Es gilt anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bedingung eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende.
9.3 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einen anderen Ort erfolgt.
10. AGB Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht10.1 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automatisationsgestützt gespeichert und verarbeitet werden.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäfts- adresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt genannte Adresse gesendet werden.
10.3 Technische Unterlagen sowie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und der gleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum, der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
11. AGB SonstigesSollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ungültig oder nichtig sein (insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz), so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand Dezember 2021
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